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   BVerwG, 23.05.1958 - IV C 297.57   

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https://dejure.org/1958,1639
BVerwG, 23.05.1958 - IV C 297.57 (https://dejure.org/1958,1639)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.1958 - IV C 297.57 (https://dejure.org/1958,1639)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 1958 - IV C 297.57 (https://dejure.org/1958,1639)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 28.08.1958 - III C 256.57

    Rechtsmittel

    Daß diese Auffassung nur für den Bereich der genannten MRVO Nr. 165 zutreffe, hat der IV. Senat in seinemBeschluß vom 23. Mai 1958 - BVerwG IV C 297.57 - im Hinblick auf die Zulässigkeit einer Revision - allerdings nicht in den tragenden Gründen - wiederholt.
  • BVerwG, 15.08.1960 - III B 81.60

    Kriegssachschäden an Hausrat und Hausratsentschädigung - Errechnung des Schadens

    Bei einer solchen Sachlage ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nach feststehender Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht verletzt (vgl. u.a.Beschluß vom 2. September 1958 - BVerwG I CB 195.58 -;Beschluß vom 17. Mai 1957 - BVerwG III C 300.56 -;Beschlüsse vom 29. April 1957 - BVerwG IV C 334.56 -, vom 12. Juni 1957 - BVerwG IV B 24.56 - undvom 23. Mai 1958 - BVerwG IV C 297.57 -).
  • BVerwG, 02.02.1961 - IV ER 217.60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtstattgeben eines

    Der Verfahrensbeteiligte wird dann durch die Ablehnung seines Vertagungsantrages grundsätzlich nicht in seiner Rechtsverfolgung beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1958 - BVerwG IV C 266.56 = ZLA 1958, 345 und die Beschlüsse vom 23. Mai 1958 - BVerwG IV C 297.57 -, vom 12. Juni 1957 - BVerwG IV B 24.56 -).
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